Fachmesse Chillventa 2024 in Nürnberg

Eine moderne Heizpumpe T-CAP Hydraulik-Split-Außeneinheit der M-Serie von Panasonic, die zur Wärmeübertragung bei Außentemperaturen bis zu -20 °C geeignet ist
Ausstellung von Kondensatoreinheiten auf einer Messe, mit Präsentationsständen und Besuchern im Hintergrund

Drehpunkt der internationalen Klima-, Kälte-, Lüftungs- und Wärmepumpen-Branche

Als Meisterbetrieb ist es enorm wichtig, stets informiert über Trends und Innovationen zu bleiben. Mit der Chillventa bekamen wir einen umfassenden Überblick über sämtliche Neuerungen sowie über die aktuellen Themen die uns in der Klima- und Kältetechnik bewegen. Die dreitägige Messe mit 1010 AusstellerInnen aus 49 Ländern gab uns wieder die Möglichkeit – nach der Pandemie – , sich international auszutauschen, Produkte live zu sehen und praxisnahe Zukunftsperspektiven mit nach Hause zu nehmen. 

Handwerkerbonus 2024

Handwerkerbonus 2024: Förderung für die Installation Ihrer Klimaanlage

Möchten Sie Ihre Klimaanlage installieren und dabei Geld sparen? Der Handwerkerbonus 2024 macht es möglich! Hier erfahren Sie alles Wichtige über diese Förderung und wie Sie davon profitieren können.

Was ist der Handwerkerbonus 2024?

Der Handwerkerbonus ist eine Initiative der Bundesregierung, die im Rahmen des Wohn- und Baupakets eingeführt wurde, um Handwerksleistungen im privaten Wohnbereich finanziell zu unterstützen. Von 1. März 2024 bis 31. Dezember 2025 können Sie Zuschüsse für die Arbeitskosten (exklusive Material- und Fahrtkosten) erhalten, wenn diese separat auf der Rechnung ausgewiesen sind und von einem qualifizierten Unternehmen erbracht wurden.

Wie hoch ist die Förderung beim Handwerkerbonus 2024?

Im Jahr 2024 erhalten Sie 20 Prozent der förderfähigen Arbeitskosten zurück, bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 Euro – das sind maximal 2.000 Euro pro Person und Wohneinheit. Ab 2025 beträgt die maximale Förderung 1.500 Euro. Zu beachten ist, dass einzelne Schlussrechnungen mindestens 250 € exklusive Mehrwertsteuer betragen müssen.

Pro Jahr darf nur ein Antrag pro Person und Wohneinheit eingereicht werden. Falls Sie die maximale Förderhöhe im Jahr 2024 nicht ausschöpfen, kann eine weitere Person im gleichen Haushalt zusätzliche Rechnungen bis zum maximalen Betrag einreichen.

Können Sie die Rechnung Ihrer Klimaanlageninstallation einreichen?

Ja, wir stellen sicher, dass unsere Rechnungen den Anforderungen des Handwerkerbonus entsprechen. Das bedeutet, die Arbeitskosten sind klar getrennt ausgewiesen. Zusätzlich benötigen Sie einen Nachweis, dass die Rechnung bezahlt wurde, wie etwa einen Überweisungsbeleg. Wenn Sie keine ID Austria nutzen, müssen Sie zudem einen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein) hochladen.

Kratky Kältetechnik
Ihr Klimaexperte in
Wien & Niederösterreich

Für welchen Zeitraum gilt der Handwerkerbonus 2024?

Der Handwerkerbonus deckt Arbeitsleistungen ab, die zwischen dem 1. März 2024 und dem 31. Dezember 2025 erbracht wurden.

Wo reichen Sie den Handwerkerbonus 2024 ein?

Die Antragstellung beginnt am 15. Juli 2024 und erfolgt online über handwerkerbonus.gv.at. Alternativ können Sie möglicherweise Unterstützung in den Gemeindeämtern erhalten.

Gelbes Fragzeichen

Sie haben Fragen?

Nutzen Sie den Handwerkerbonus, um Ihr Klimaanlagenprojekt zu fördern. Weitere Informationen finden Sie auf handwerkerbonus.gv.at.

Wenn Sie Fragen zum Handwerkerbonus 2024 haben, kontaktieren Sie handwerkerbonus@bhag.gv.at oder telefonisch unter +43 505 06 8 593 33.

Bei Fragen zu unseren Rechnungen wenden Sie sich bitte an: Walter Kammerer, w.kammerer@kratky-group.com oder 01 368 58 58 321.

Lassen Sie sich jetzt Ihre Klimaanlage installieren und profitieren Sie von dem Handwerkerbonus 2024.

Bis wann können Sie den Handwerkerbonus einreichen?

Für Leistungen im Jahr 2024 (ab 1. März 2024) können Anträge bis zum 28. Februar 2025 eingereicht werden. Für Leistungen im Jahr 2025 ist die Antragsfrist vom 1. März 2025 bis längstens 28. Februar 2026, abhängig von den verfügbaren Mitteln.

Lassen Sie sich jetzt Ihre Klimaanlage mit oder ohne Außeneinheit installieren und profitieren Sie von dem Handwerkerbonus.

Die Daten im Blick

2024: 01.03.2024 - 28.02.2025
2025: 01.03.2025 - 28.02.2026

WKO vor Ort bei Kratky Kältetechnik

WKO vor Ort: Netzwerk-Event bei Kratky Kältetechnik GmbH in Rannersdorf

Am 22. Mai 2024 fand das erfolgreiche Veranstaltungsformat „WKO vor Ort“ bei der Kratky Kältetechnik GmbH in Rannersdorf statt. Die UnternehmerInnen folgten der Einladung, um neue Kontakte zu knüpfen oder bestehende zu erneuern.

Ziel der Veranstaltung

Das Ziel der Veranstaltungsreihe „WKO vor Ort“ der Wirtschaftskammer Niederösterreich ist es, die regionale Wirtschaft sichtbar zu machen und persönliche Kontakte zu fördern. Die TeilnehmerInnen schätzten nicht nur die umfassende Information über das Leistungsspektrum der Außenstelle Schwechat, sondern auch die Gelegenheit zum Netzwerken und Erfahrungsaustausch.

Harald Kratky, Eigentümer der Kratky Kältetechnik GmbH, lobt das Veranstaltungsformat als absoluten Mehrwert für alle Unternehmen.

Harald Kratky, Eigentümer Kratky Kältetechnik Wien und Niederösterreich, stellt beim Netzwerktreffen "WKO vor Ort" sein Unternehmen, das sich auf Klima- und Kältetechnik spezialisiert hat, vor

Wirtschaftskammer vernetzt sich: Erfolgreiches Event der WKO NÖ

Das Event bei der Kratky Kältetechnik GmbH erwies sich als ideale Gelegenheit, die vielseitigen Dienstleistungen des Unternehmens zu präsentieren und wertvolle Kontakte zu knüpfen. „WKO vor Ort“ bleibt eine bedeutende Initiative, um die niederösterreichische Wirtschaft zu stärken und Unternehmen miteinander zu vernetzen.

Kratky Kältetechnik - Unser Service ist Ihr Erfolg

Über Kratky Kältetechnik GmbH

Die Kratky Kältetechnik GmbH verfügt über 30 Jahre Erfahrung im Klima– und Kälteanlagenbau. Ihr Leistungsportfolio umfasst Beratung, Planung, Projektierung, Montage und Wartung von Klimaanlagen, Kühlzellen, Serverraumklimatisierung und individuell geplanten Sonderanlagen. Zudem sind sie spezialisiert auf Energiesparsysteme wie Wärmepumpen und Wärmerückgewinnung.

Bereiten Sie sich auf wichtige Änderungen der EU-Kältemittelgesetze vor.

Was sind teilfluorierte Kohlenwasserstoffe, kurz HFKW?

Teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) sind ein essentieller Bestandteil in der Gewerbekälte, als auch in der Klimatechnik. Der Großteil auf dem Markt befindlichen Klima- und Kälteanlagen sind mit Kältemitteln gefüllt, die aus teilfluorierten Kohlenwasserstoffen bestehen. Diese können bei der Befüllung, beim Betrieb oder bei der Entsorgung in die Umwelt gelangen und dadurch klimawirksam werden, was gegen unsere Klimaziele spricht. Dementsprechend sieht die Europäische Kommission vor, klimaschonendere Alternativen, mit einem niedrigeren Treibhauspotenzial (GWP = global warming potential) zu forcieren.

Welche Auswirkungen hat die Verschärfung der F-Gas-Verordnung auf die Betreiber von Kälteanlagen?

Im April 2022 wurde ein Vorschlag zur Aufhebung der gegenwärtigen Verordnung Nr. 517/2014 der Europäischen Union, der sogenannten F-Gase-Verordnung, vorgelegt. Zu den wichtigsten Punkten des Vorschlags gehören eine beschleunigte Reduzierung der teilfluorierten Kohlenwasserstoffe (HFKW) sowie Änderungen der Nutzungsbeschränkungen.

Dies könnte beispielsweise bedeuten, dass im Jahr 2030 eine Quote von 5,2 Prozent zum Tragen kommt, anstatt der ursprünglichen 21 Prozent. Derzeit steht die Revision der F-Gas-Verordnung in Trilog-Verhandlungen mit den gesetzgebenden Institutionen der Europäischen Union. Ob und wann der verschärfte Vorschlag in Kraft treten wird, lässt sich heute nicht genau vorhersagen. Laut Expertenmeinungen wird eine Entscheidung im zweiten Quartal 2023 erwartet. Obgleich die Entscheidung ausständig ist, die derzeit geltenden Verordnung sieht ebenso maßgebliche Änderungen vor.

Demnach raten wir Ihnen, sich früh genug zu informieren, welches Kältemittel in Ihren Kälte- oder Klimaanlagen verwendet wird. Es kann durchaus sein, dass Ihre Anlage durch eine Leckage in 10-15 Jahren nicht mehr einsatzbereit ist. Umso wichtiger ist es, sich ein verlässliches und vor allem kompetentes Gewerbekälte-Unternehmen an die Seite zu holen und sich von diesem beraten zu lassen, ob Handlungsbedarf besteht oder nicht. 

 

Was sieht das Phase-Down-Szenario vor?

Die aktuell geltende F-Gas-Verordnung sieht seit 2015 eine schrittweise Reduktion der HFKW-Mengen vor. Dieses Szenario wird als Phase Down bezeichnet und hat das Ziel bis 2050 die Emissionen von F-Gasen weltweit um 90 Prozent zu senken. Dabei werden 176.700.479 Tonnen CO2-Äquivalent als Basiswert (aus 2015) angenommen und – wie in der Darstellung angeführt – in Zwei- bzw. Drei-Jahres-Sprüngen sukzessive das Inverkehrbringen von F-Gasen reduziert. 

Erfahren Sie mehr zu unseren

Grafik, die eine Warnung vor extremer Hitze zeigt, mit einem Thermometer, einer Sonne, trockenem, rissigem Boden – eine Klimaanlage schützt vor extremer Hitze

Was bedeutet GWP und CO2-Äquivalent (CO2e)?

Unter GWP wird das Global Warming Potential verstanden, dementsprechend das Treibhauspotenzial einer Substanz. Die dafür verwendete Maßeinheit, CO2-Äquivalent, kurz CO2e, dient zur Vereinheitlichung der Klimawirkung der Treibhausgase. Dabei wird die Treibhauswirkung eines einzelnen Gases mit der Wirkung einer Tonne CO2 verglichen.

Zum Beispiel hat 1 kg des Kältemittels R 290 (Propan) – das in die Atmosphäre gelangt –  eine Klimawirkung von 3 kg CO2e, was bedeutet, dass es drei Mal so stark zur Erderwärmung beiträgt, wie CO2. 

Wie sieht die Verordnung in der Praxis aus? 

Der Zeitplan sieht eine stufenweise Reduktion von Kältemittel vor, die sich unter anderem nach dem Treibhauspotenzial (GWP) der Kältemittel richtet. Demnach gibt es laut der EU-Verordnung 517/2014 seit 2020 ein Verwendungsverbot für Neuinstallationen mit Kältemitteln, deren GWP-Wert das 2.500-fache von CO2 (GWP-Wert 1) übersteigt. Dies betrifft beispielsweise die Kältemittel R404A und R507A mit GWP-Werten über 3.900.

Ab 1. Januar 2025 dürfen als weitere Maßnahme gegen die Klimaerwärmung keine Mono-Splitklimageräte (mit weniger als 3 kg Kältemittel) in den Verkehr gebracht werden, die mit einem Kältemittel mit einem GWP-Wert von 750 oder höher gefüllt sind. Lesen Sie alle Informationen  direkt in der Verordnung nach bzw. im derzeitigen Revisionsvorschlag der Verordnung.


Wie soll es zukünftig mit Kältemittel weitergehen? 

Umweltschonendere F-Gas-Alternativen, wie Kohlendioxid, Ammoniak, Kohlenwasserstoffe und Propan sollen stufenweise die bestehenden Kältemittel ersetzen. Diese hätten allesamt einen GWP-Wert von maximal drei, was im Vergleich zu einem weit verbreitenden Kältemittel, wie dem R134A mit einem GWP-Wert von 1.430, exorbitant weniger wäre. Ein nicht zu verachtender Nachteil ist jedoch bei Gasen wie zum Beispiel Propan, die Brennbarkeit, was die Industrie, aber ebenso uns als Unternehmen vor neuen Herausforderungen stellt.

Unser Besuch auf der Chillventa, der Weltleitmesse für Kältetechnik, zeigte klar, dass die Industrie mit allen Mitteln versucht eine adäquate Lösung zu finden. Erste Trends zeichnen sich ab und gehen einerseits in die Rückgewinnung, also das Recyceln von F-Gasen, und anderseits in die Verwendung von CO2 und Propan.

Informieren Sie sich rechtzeitig. Gerne beraten wir Sie bei der Anschaffung einer neuen Klima- bzw. Kälteanlage in Hinblick auf die geltende F-Gas-Verordnung.