Bereiten Sie sich auf wichtige Änderungen der EU-Kältemittelgesetze vor.

EU Kältemittelgesetz Änderungen 2023 - Bereiten Sie sich vor

Was sind teilfluorierte Kohlenwasserstoffe, kurz HFKW?

Teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) sind ein essentieller Bestandteil in der Gewerbekälte, als auch in der Klimatechnik. Der Großteil auf dem Markt befindlichen Klima- und Kälteanlagen sind mit Kältemitteln gefüllt, die aus teilfluorierten Kohlenwasserstoffen bestehen. Diese können bei der Befüllung, beim Betrieb oder bei der Entsorgung in die Umwelt gelangen und dadurch klimawirksam werden, was gegen unsere Klimaziele spricht. Dementsprechend sieht die Europäische Kommission vor, klimaschonendere Alternativen, mit einem niedrigeren Treibhauspotenzial (GWP = global warming potential) zu forcieren.

Welche Auswirkungen hat die Verschärfung der F-Gas-Verordnung auf die Betreiber von Kälteanlagen?

Im April 2022 wurde ein Vorschlag zur Aufhebung der gegenwärtigen Verordnung Nr. 517/2014 der Europäischen Union, der sogenannten F-Gase-Verordnung, vorgelegt. Zu den wichtigsten Punkten des Vorschlags gehören eine beschleunigte Reduzierung der teilfluorierten Kohlenwasserstoffe (HFKW) sowie Änderungen der Nutzungsbeschränkungen.

Dies könnte beispielsweise bedeuten, dass im Jahr 2030 eine Quote von 5,2 Prozent zum Tragen kommt, anstatt der ursprünglichen 21 Prozent. Derzeit steht die Revision der F-Gas-Verordnung in Trilog-Verhandlungen mit den gesetzgebenden Institutionen der Europäischen Union. Ob und wann der verschärfte Vorschlag in Kraft treten wird, lässt sich heute nicht genau vorhersagen. Laut Expertenmeinungen wird eine Entscheidung im zweiten Quartal 2023 erwartet. Obgleich die Entscheidung ausständig ist, die derzeit geltenden Verordnung sieht ebenso maßgebliche Änderungen vor.

Demnach raten wir Ihnen, sich früh genug zu informieren, welches Kältemittel in Ihren Kälte- oder Klimaanlagen verwendet wird. Es kann durchaus sein, dass Ihre Anlage durch eine Leckage in 10-15 Jahren nicht mehr einsatzbereit ist. Umso wichtiger ist es, sich ein verlässliches und vor allem kompetentes Gewerbekälte-Unternehmen an die Seite zu holen und sich von diesem beraten zu lassen, ob Handlungsbedarf besteht oder nicht. 

 

Was sieht das Phase-Down-Szenario vor?

Die aktuell geltende F-Gas-Verordnung sieht seit 2015 eine schrittweise Reduktion der HFKW-Mengen vor. Dieses Szenario wird als Phase Down bezeichnet und hat das Ziel bis 2050 die Emissionen von F-Gasen weltweit um 90 Prozent zu senken. Dabei werden 176.700.479 Tonnen CO2-Äquivalent als Basiswert (aus 2015) angenommen und – wie in der Darstellung angeführt – in Zwei- bzw. Drei-Jahres-Sprüngen sukzessive das Inverkehrbringen von F-Gasen reduziert. 

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Was bedeutet GWP und CO2-Äquivalent (CO2e)?

Unter GWP wird das Global Warming Potential verstanden, dementsprechend das Treibhauspotenzial einer Substanz. Die dafür verwendete Maßeinheit, CO2-Äquivalent, kurz CO2e, dient zur Vereinheitlichung der Klimawirkung der Treibhausgase. Dabei wird die Treibhauswirkung eines einzelnen Gases mit der Wirkung einer Tonne CO2 verglichen.

Zum Beispiel hat 1 kg des Kältemittels R 290 (Propan) – das in die Atmosphäre gelangt –  eine Klimawirkung von 3 kg CO2e, was bedeutet, dass es drei Mal so stark zur Erderwärmung beiträgt, wie CO2. 

Wie sieht die Verordnung in der Praxis aus? 

Der Zeitplan sieht eine stufenweise Reduktion von Kältemittel vor, die sich unter anderem nach dem Treibhauspotenzial (GWP) der Kältemittel richtet. Demnach gibt es laut der EU-Verordnung 517/2014 seit 2020 ein Verwendungsverbot für Neuinstallationen mit Kältemitteln, deren GWP-Wert das 2.500-fache von CO2 (GWP-Wert 1) übersteigt. Dies betrifft beispielsweise die Kältemittel R404A und R507A mit GWP-Werten über 3.900.

Ab 1. Januar 2025 dürfen als weitere Maßnahme gegen die Klimaerwärmung keine Mono-Splitklimageräte (mit weniger als 3 kg Kältemittel) in den Verkehr gebracht werden, die mit einem Kältemittel mit einem GWP-Wert von 750 oder höher gefüllt sind. Lesen Sie alle Informationen  direkt in der Verordnung nach bzw. im derzeitigen Revisionsvorschlag der Verordnung.


Wie soll es zukünftig mit Kältemittel weitergehen? 

Umweltschonendere F-Gas-Alternativen, wie Kohlendioxid, Ammoniak, Kohlenwasserstoffe und Propan sollen stufenweise die bestehenden Kältemittel ersetzen. Diese hätten allesamt einen GWP-Wert von maximal drei, was im Vergleich zu einem weit verbreitenden Kältemittel, wie dem R134A mit einem GWP-Wert von 1.430, exorbitant weniger wäre. Ein nicht zu verachtender Nachteil ist jedoch bei Gasen wie zum Beispiel Propan, die Brennbarkeit, was die Industrie, aber ebenso uns als Unternehmen vor neuen Herausforderungen stellt.

Unser Besuch auf der Chillventa, der Weltleitmesse für Kältetechnik, zeigte klar, dass die Industrie mit allen Mitteln versucht eine adäquate Lösung zu finden. Erste Trends zeichnen sich ab und gehen einerseits in die Rückgewinnung, also das Recyceln von F-Gasen, und anderseits in die Verwendung von CO2 und Propan.

Informieren Sie sich rechtzeitig. Gerne beraten wir Sie bei der Anschaffung einer neuen Klima- bzw. Kälteanlage in Hinblick auf die geltende F-Gas-Verordnung.