Hinweis: Die Förderungen zur Wärmepumpenförderung gelten nach aktuellem Stand für 2026. Änderungen einzelner Programme sind möglich. Diese Seite wird laufend aktualisiert.
Die wichtigsten Förderungen für den Wärmepumpen- und Heizungstausch ab November 2026
Übersicht aller Förderungen
Für einen schnellen Überblick über alle verfügbaren Förderungen zur Wärmepumpenförderung in Österreich empfiehlt sich die Übersicht des Verbands Wärmepumpe Austria.
Förderung der Stadt Wien
Förderhöhe: bis zu 35 % der anerkannten Kosten
Die Stadt Wien unterstützt den Wechsel auf umweltfreundliche Heizsysteme wie Wärmepumpen. Gefördert werden sowohl die Errichtung neuer Heizsysteme als auch die Umstellung oder Nachrüstung bestehender Anlagen.
Die Förderung richtet sich an EigentümerInnen und MieterInnen von Wohnungen sowie an Eigenheim- und ReihenhausbesitzerInnen. Das bestehende Heizsystem muss demontiert und das neue, hocheffiziente System als alleinige Heizung dienen.
Wärmepumpen sind nur förderbar, wenn sie in der Produktdatenbank aufgelistet sind und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Beitrags von maximal 35 % der anerkannten Kosten, wobei die maximalen Zuschüsse je nach Art der Maßnahme variieren. Bei Wohnungen können beispielsweise bis zu 15.000 Euro als förderfähig anerkannt werden, was einen maximalen Zuschuss von 5.250 Euro zur Folge hat.
Förderung des Landes Burgenland
Förderhöhe: 30 % der anerkannten Kosten, max. 3.500 €
Diese Förderung unterstützt den Umstieg von fossilen Heizsystemen auf nachhaltige Alternativen und trägt somit entscheidend zur Erreichung der Klimaneutralität in Österreich bei.
Sie gilt für Einfamilien-, Zweifamilien- oder Reihenhäuser im Eigentum und deckt 30 Prozent der anerkannten Kosten für den Austausch eines fossilen Heizsystems mit einem hocheffizienten alternativen System ab. Der maximale Zuschuss beträgt dabei 3.500 Euro.
Förderung des Landes Niederösterreichs
Das Land Niederösterreich unterstützt BürgerInnen, die ihre fossilen Heizsysteme durch klimafreundliche Alternativen ersetzen möchten, mit der sogenannten „Förderung Eigenheimsanierung“. Hierbei wird ein Annuitätenzuschuss in Höhe von 4 % gewährt.
Der Fokus dieser Förderung liegt darauf, insbesondere jene zu unterstützen, die für die Sanierung auf ein Bankdarlehen angewiesen sind. Die Förderung erfolgt als Annuitätenzuschuss und richtet sich vor allem an Sanierungen mit Finanzierung.
Bundesförderung "Sauber Heizen für alle"
Zielgruppe: einkommensschwache Privathaushalte
„SAUBER HEIZEN FÜR ALLE“ ist eine zusätzliche Förderung des Programms „Raus aus Öl & Gas“, das auch im Jahr 2025 weiterhin besteht. Diese Unterstützung richtet sich an einkommensschwache Privathaushalte und ermöglicht eine Förderung von bis zu 100 % der Kosten beim Umstieg auf nachhaltige Heizsysteme. Der maximale Förderbetrag für klimafreundliche Heizlösungen hängt von der jeweiligen Heizungstechnologie ab.
Förderung "Sanierungsoffensive – Kesseltausch"
Förderhöhe: 30 % der Kosten, max. 7.500 €
Voraussetzung: vollständiger Austausch der fossilen Heizung
Mit der Sanierungsoffensive 2026 unterstützt der Bund den Austausch alter Öl-, Gas- oder Elektroheizungen durch moderne Wärmepumpen. Gefördert wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Förderung für Wärmepumpen beträgt 30 Prozent der förderbaren Kosten, maximal 7.500 Euro.
Doch Vorsicht: Der GWP-Wert der Wärmepumpe spielt eine entscheidende Rolle. Sollte dieser Betrag die Marke von 150 überschreiten, wird die Förderung um 20 Prozent gekürzt. Mit unseren Wärmepumpen, die einen GWP-Wert von lediglich 3 besitzen, können Sie die volle Fördersumme in Anspruch nehmen.
Gefördert werden Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser. Voraussetzung ist, dass die alte fossile Heizung vollständig entfernt wird und die neue Anlage den technischen Vorgaben entspricht.
Der Antrag wird online gestellt. Gefördert werden Maßnahmen, die ab 3. Oktober 2025 begonnen werden. Für die Einreichung ist ein Energieberatungsprotokoll erforderlich.
Wer ist für die Wärmepumpenförderung förderberechtigt?
Die Wärmepumpenförderung richtet sich in der Regel an private Eigentümer von Bestandsimmobilien in Österreich, die ihre bestehende Heizung auf eine moderne Wärmepumpe umstellen möchten. Förderfähig sind vor allem Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser. In bestimmten Fällen können auch Wohnungen im Eigentum förderfähig sein, abhängig vom jeweiligen Förderprogramm und den regionalen Vorgaben.
Eine zentrale Voraussetzung ist meist, dass eine bestehende fossile Heizung, etwa eine Öl-, Gas- oder Stromheizung, vollständig ersetzt wird und die Wärmepumpe künftig als zentrales Heizsystem dient. Neubauten sind in vielen Förderprogrammen ausgeschlossen oder nur eingeschränkt förderfähig, da sich die Förderungen primär auf den Heizungstausch im Bestand konzentrieren.
Welche Kosten werden bei der Wärmepumpenförderung gefördert?
Welche Kosten im Rahmen der Wärmepumpenförderung anerkannt werden, hängt vom jeweiligen Bundes- oder Landesförderprogramm ab. In vielen Fällen werden jedoch nicht nur die Anschaffungskosten der Wärmepumpe selbst berücksichtigt, sondern auch weitere Ausgaben, die im Zuge des Heizungstauschs anfallen.
Dazu zählen unter anderem die Montage und Installation der Wärmepumpe, die Planung und Inbetriebnahme sowie Maßnahmen wie der hydraulische Abgleich. Auch notwendige Nebenarbeiten, die direkt mit dem Austausch der bestehenden Heizungsanlage zusammenhängen, können förderfähig sein. Welche Kosten im Detail anerkannt werden und in welcher Höhe, ist von den jeweiligen Förderrichtlinien abhängig. Eine individuelle Beratung hilft dabei, alle förderfähigen Positionen zu berücksichtigen und die maximale Förderhöhe auszuschöpfen.
3 Schritte zu Ihrer Wärmepumpe
Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen kostenlosen Besichtigungstermin für den Umstieg auf Ihre neue Wärmepumpe. In drei einfachen Schritten zu Ihrer Wärmepumpe.
Welche Vorteile bieten Wärmepumpen?
Wärmepumpen sind eine umweltfreundliche und effiziente Alternative zu fossilen Heizungen. Sie nutzen die kostenlose Energie aus der Umwelt, um Wärme zu erzeugen. Das spart fossile Brennstoffe und CO2-Emissionen ein.
01
Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder per Telefon und vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin
02
Vor Ort werden alle Details geklärt und im Anschluss erhalten Sie ein detailliertes Angebot
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Ihre Wärmepumpe wird montiert und ist bereit zum Einsatz
Häufige Fragen zur Wärmepumpenförderung
Kann ich Bundes- und Landesförderungen für die Wärmepumpe kombinieren?
In vielen Fällen ist es möglich, Bundes- und Landesförderungen miteinander zu kombinieren. Dabei gelten jedoch je nach Förderprogramm bestimmte Voraussetzungen und Höchstgrenzen. Wichtig ist auch die richtige Reihenfolge bei Antragstellung und Umsetzung, da einzelne Förderungen voneinander abhängig sein können.
Gilt die Wärmepumpenförderung auch im Jahr 2026?
Viele Förderprogramme zur Wärmepumpenförderung sind über den Jahreswechsel hinweg gültig oder werden neu aufgelegt. Die konkreten Förderbedingungen für 2026 können sich jedoch ändern. Es empfiehlt sich daher, vor der Umsetzung den aktuellen Stand der jeweiligen Förderprogramme zu prüfen.
Muss ich die Förderung beantragen, bevor die Wärmepumpe eingebaut wird?
In den meisten Fällen muss der Förderantrag vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn gilt häufig bereits die Beauftragung eines Installationsbetriebs. Eine frühzeitige Antragstellung ist daher entscheidend, um den Anspruch auf Förderung nicht zu verlieren.
Wie lange dauert es, bis die Förderung ausbezahlt wird?
Die Dauer bis zur Auszahlung der Förderung kann je nach Förderstelle variieren. In der Regel erfolgt die Auszahlung erst nach Umsetzung der Maßnahme und Einreichung aller erforderlichen Nachweise. Dies kann mehrere Wochen oder Monate in Anspruch nehmen.
Was passiert, wenn sich Förderbedingungen ändern?
Förderbedingungen können sich ändern oder Budgets ausgeschöpft werden. Maßgeblich sind in der Regel die Bedingungen zum Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rechtzeitige Planung und Antragstellung bietet daher mehr Sicherheit.
Wird auch der Austausch von Gas- oder Ölheizungen gefördert?
Ja, viele Förderprogramme zielen speziell auf den Austausch bestehender fossiler Heizsysteme wie Öl-, Gas- oder Stromheizungen ab. Voraussetzung ist meist, dass die alte Heizung vollständig entfernt und durch eine Wärmepumpe ersetzt wird.
Benötige ich eine Energieberatung für die Förderung?
Für einige Förderprogramme ist ein Energieberatungsprotokoll verpflichtend, insbesondere bei Bundesförderungen oder größeren Sanierungsmaßnahmen. Ob eine Energieberatung erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab.


