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Bereiten Sie sich auf wichtige Änderungen der EU-Kältemittelgesetze vor.

EU Kältemittelgesetz Änderungen 2023 - Bereiten Sie sich vor

Was sind teilfluorierte Kohlenwasserstoffe, kurz HFKW?

Teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) sind ein essentieller Bestandteil in der Gewerbekälte, als auch in der Klimatechnik. Der Großteil auf dem Markt befindlichen Klima- und Kälteanlagen sind mit Kältemitteln gefüllt, die aus teilfluorierten Kohlenwasserstoffen bestehen. Diese können bei der Befüllung, beim Betrieb oder bei der Entsorgung in die Umwelt gelangen und dadurch klimawirksam werden, was gegen unsere Klimaziele spricht. Dementsprechend sieht die Europäische Kommission vor, klimaschonendere Alternativen, mit einem niedrigeren Treibhauspotenzial (GWP = global warming potential) zu forcieren.

Welche Auswirkungen hat die Verschärfung der F-Gas-Verordnung auf die Betreiber von Kälteanlagen?

Die aktuell geltende Verordnung 2024/573 führt nicht zur Aufhebung der Verordnung Nr. 517/2014 der Europäischen Union, der sogenannten F-Gase-Verordnung, sondern zu weiteren Verschärfungen. Zu den wichtigsten Punkten des Vorschlags gehören eine beschleunigte Reduzierung der teilfluorierten Kohlenwasserstoffe (HFKW) sowie Änderungen der Nutzungsbeschränkungen.

Die Verordnung (EU) 2024/573, die mit 11. März 2024 in Kraft getreten ist, verfolgt das Ziel, die Emissionen fluorierter Treibhausgase (F-Gase) deutlich zu reduzieren. Diese neue Regelung ersetzt die bisherige Verordnung (EU) Nr. 517/2014 und bringt entscheidende Neuerungen für Unternehmen und Verbraucher mit sich. Hier sind die wichtigsten Punkte:

Starke Reduzierung von HFKW

  • Phase-Down: Die Verfügbarkeit von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) wird bis 2030 schrittweise eingeschränkt.

  • Null-Quote bis 2050: Langfristig soll die Verfügbarkeit von HFKW komplett eingestellt werden.

Verschärfte Produktverbote

  • Neue Produkte wie Wärmepumpen, Klimaanlagen und Kühlschränke mit klimaschädlichen Gasen unterliegen strengeren Vorschriften.

  • Monoblock-Wärmepumpen: Verbot von F-Gasen ab 2032.

  • Split-Systeme: Verbot von F-Gasen in Wärmepumpen und Klimageräten ab 2035.

Dabei ist zu beachten, dass diese Verordnung nicht nur  Hersteller und Importeure betrifft, sondern auch Nutzer bzw. Betreiber von Anlagen, die mit F-Gasen betrieben werden. Demnach raten wir Ihnen, sich früh genug zu informieren, welches Kältemittel in Ihren Kälte- oder Klimaanlagen verwendet wird. Es kann durchaus sein, dass Ihre Anlage durch eine Leckage in 10-15 Jahren nicht mehr einsatzbereit ist. Umso wichtiger ist es, sich ein verlässliches und vor allem kompetentes Gewerbekälte-Unternehmen an die Seite zu holen und sich von diesem beraten zu lassen, ob Handlungsbedarf besteht oder nicht. 

 

Was sieht das Phase-Down-Szenario vor?

Das Phase-Down-Szenario der Verordnung (EU) 2024/573 reduziert die zulässige Menge von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) in der EU schrittweise bis 2050. Als Basiswert dient der Verbrauch von 176.700.479 Tonnen CO₂-Äquivalent aus dem Jahr 2015. In Zwei- bis Drei-Jahres-Schritten wird die zulässige Menge an HFKW, die in der EU in Verkehr gebracht werden darf, sukzessive reduziert, um schrittweise auf klimafreundlichere Alternativen umzusteigen. Im Jahr 2050 soll eine vollständige Einstellung der Verfügbarkeit von F-Gasen erfolgen (Null-Quote).

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Was bedeutet GWP und CO2-Äquivalent (CO2eq)?

Unter GWP wird das Global Warming Potential verstanden, dementsprechend das Treibhauspotenzial einer Substanz. Die dafür verwendete Maßeinheit, CO2-Äquivalent, kurz CO2eq, dient zur Vereinheitlichung der Klimawirkung der Treibhausgase. Dabei wird die Treibhauswirkung eines einzelnen Gases mit der Wirkung einer Tonne CO2verglichen.

Zum Beispiel hat 1 kg des Kältemittels R 290 (Propan) – das in die Atmosphäre gelangt –  eine Klimawirkung von 3 kg CO2eq, was bedeutet, dass es drei Mal so stark zur Erderwärmung beiträgt, wie CO2

Wie sieht die Verordnung in der Praxis aus? 

Der Zeitplan sieht eine stufenweise Reduktion von Kältemittel vor, die sich unter anderem nach dem Treibhauspotenzial (GWP) der Kältemittel richtet. Demnach gibt es laut der EU-Verordnung 2024/573 seit 2020 ein Verwendungsverbot für Neuinstallationen mit Kältemitteln, deren GWP-Wert das 2.500-fache von CO2 (GWP-Wert 1) übersteigt. Dies betrifft beispielsweise die Kältemittel R404A und R507A mit GWP-Werten über 3.900.

Seit 1. Januar 2025 dürfen als weitere Maßnahme gegen die Klimaerwärmung keine Mono-Splitklimageräte (mit weniger als 3 kg Kältemittel) in den Verkehr gebracht werden, die mit einem Kältemittel mit einem GWP-Wert von 750 oder höher gefüllt sind. Lesen Sie alle Informationen  direkt in der Verordnung nach.

Wie soll es zukünftig mit Kältemittel weitergehen? 

Umweltschonendere F-Gas-Alternativen, wie Kohlendioxid, Ammoniak, Kohlenwasserstoffe und Propan sollen stufenweise die bestehenden Kältemittel ersetzen. Diese hätten allesamt einen GWP-Wert von maximal drei, was im Vergleich zu einem weit verbreitenden Kältemittel, wie dem R134A mit einem GWP-Wert von 1.430, exorbitant weniger wäre. Ein nicht zu verachtender Nachteil ist jedoch bei Gasen wie zum Beispiel Propan, die Brennbarkeit, was die Industrie, aber ebenso uns als Unternehmen vor neuen Herausforderungen stellt.

Unser Besuch auf der Chillventa, der Weltleitmesse für Kältetechnik, zeigte klar, dass die Industrie mit allen Mitteln versucht eine adäquate Lösung zu finden. Erste Trends zeichnen sich ab und gehen einerseits in die Rückgewinnung, also das Recyceln von F-Gasen, und anderseits in die Verwendung von CO2 und Propan.

Informieren Sie sich rechtzeitig. Gerne beraten wir Sie bei der Anschaffung einer neuen Klima- bzw. Kälteanlage in Hinblick auf die geltende F-Gas-Verordnung.

Fazit

Die Verordnung (EU) 2024/573 setzt einen klaren Fahrplan zur Reduzierung klimaschädlicher Gase und fördert umweltfreundliche Alternativen. Unternehmen sollten sich rechtzeitig auf die neuen Regelungen vorbereiten, um den Übergang reibungslos zu gestalten. Weitere Informationen finden Sie in der Verordnung selbst.